Syllabus
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Im Mittelpunkt von Kurs IV steht das Anwenden und Erfahren der in den vorigen drei Kursen vermittelten Theorien, Konzepte und Werkzeuge. Kurs IV findet in drei geblockten Sessions zu jeweils 1 ½ Tagen statt, die aus folgenden Schritten bestehen:
Vorbereitung: Am ersten Tag (4 Std.) werden Hintergrundinformationen vermittelt und die Studierenden bereiten sich auf die dem Planspiel zu Grunde liegende Branche(n), Unternehmen, Stakeholder und Rollen vor. Die Fallbeispiele können aus betrieblicher, regionaler oder internationaler Ebene stammen oder diese sogar kombinieren.
Durchführung: Am zweiten Tag (6 Std.) werden Rollenspiele oder Gruppenarbeiten durchgeführt. Durch wohldefinierte Rollen und Aufgabenstellungen werden die Spannungsfelder verschiedener Rationalitäten und Konstellationen aufzeigt, die Studierenden entwickeln Handlungsoptionen, vergleichen diese, treffen Entscheidungen und reflektieren deren Konsequenzen.
Nachbereitung: Am Ende des zweiten Tages (2 Std.) werden die gemachten Erfahrungen diskutiert, deren Übertragbarkeit auf andere Situationen und Kontexte erörtert und die daraus gezogenen Schlüsse auf die Gestaltbarkeit von Veränderungsprozessen im Kontext nachhaltiger Entwicklung kritisch reflektiert.
Die drei Blöcke fokussieren auf (a) Design Thinking, (b) Nachhaltigkeitsstrategien und (c) Organizational Change.
Aufgrund der ECTS Punkte rechnen Sie bei dieser Lehrveranstaltung bitte mit 36 Stunden Präsenzzeit und mindestens 72 Stunden Zeitbedarf für Vor- und Nachbereitung sowie zum Verfassen von Teilleistungen (siehe Leistungen für eine Beurteilung).
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses sind die Studierenden in der Lage
- zentrale Konzepte nachhaltigen Wirtschaftens in konkreten Unternehmenskontexten anzuwenden,
- deren kontextuelle Einbettung sowie deren Wechselwirkungen aus theoretischer und praktischer Perspektive zu verstehen,
- Strategien zu entwickeln und umzusetzen und Entscheidungsträger zu motivieren,
- Veränderungsprozesse in Richtung nachhaltigen Wirtschaftens anzustoßen und mitzugestalten.
Da dieser Kurs als „prüfungsimmanent“ (PI) eingestuft ist, besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80 % der Präsenzzeit. Weitere Details zur Anwesenheitspflicht werden in der ersten Einheit erläutert.
Erfahrungslernen steht im Zentrum dieser Lehrveranstaltung. Erfahrungslernen basiert auf der Idee, dass Wissen durch direkte Erfahrung erworben und durch Reflexion vertieft wird. Der Lernprozess erfolgt in einem Zyklus aus konkreter Erfahrung, anschließender Reflexion, der Entwicklung konkreter Schlussfolgerungen und der aktiven Erprobung neuer Handlungsweisen. Dieses iterative Vorgehen fördert ein tiefes, praxisnahes Verständnis und nachhaltiges Lernen.
Die Kurssprache ist Deutsch, Literatur und Hintergrund-Material sind in Englisch und Deutsch, Haus- und Prüfungsarbeiten können auf Deutsch oder Englisch verfasst werden.
Gründliche Vorbereitung ist unerlässliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der LV, die entsprechende Literatur ist vor jeder Einheit so zu lesen, dass sie verstanden wurde, eigenständig zusammengefasst und kritisch diskutiert werden kann
Die Leistung wird anhand der folgenden Bestandteile bewertet.
1. Vorbereitung: Die Studierenden lesen Input-Dokumente zum einem Fallbeispiel und fassen diese schriftlich zusammen (ca. 5 Seiten, Word, Gruppenarbeit, ca. 8 Stunden Zeitbedarf, 15%)
2. fachlich qualifizierte und aktive Mitarbeit während der drei geblockten Sessions (individuelle Leistung, 20%)
3. Verarbeitung der Ergebnisse der ersten Session (Gruppenarbeit, Format wird noch bekannt gegeben, Zeitbedarf ca. 4 Std., 15%)
4. Eingehende Vorbereitung auf die dritte Session (Einzelarbeit, Zeitbedarf ca. 24 Stunden, 25%)
5. Werkzeugkasten: ein 25-30 Folien umfassendes PowerPoint Folien-Deck (Einzelarbeit, Zeitbedarf ca. 36 Std., 25%)
In dieser Lehrveranstaltung stellt die Verwendung jeglicher Art von KI-basierter Software (z.B. ChatGPT, Bard, Deep) sowie von Sharing-Plattformen von Hausarbeiten (z.B. Studydrive) ein unerlaubtes Hilfsmittel iSd Prüfungsordnung der WU dar. Derartiges Fehlverhalten wird zur Verhängung von studienrechtlichen Konsequenzen weitergeleitet.
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