Syllabus
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Mit September 2025 tritt das neue österreichische Informationsfreiheitsrecht in Kraft. Staatliches Handeln soll transparenter werden, das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und ein neues Grundrecht auf Informationszugang für jedermann etabliert.
Damit in Zusammenhang stellen sich aus praktischer Perspektive vielzählige Fragen: Wer ist zur Herausgabe von Information verpflichtet? Welche Geheimhaltungsinteressen sind zu wahren? Wie stellt man einen Informationszugangsantrag und wie kann man sein Informationszugangsrecht wirksam durchsetzen? Gibt es beim Informationszugang Unterschiede, ob die Information von Journalist*innen oder von jedermann begehrt wird? Wie können personenbezogene Daten und Persönlichkeitsrechte weiterhin gut geschützt werden?
Das Seminar greift aus diesen Themenkomplexen aktuelle Aspekte heraus: Die Studierenden bearbeiten aus Perspektive der verschiedenen Akteure konkrete, fallbezogene praktische Anfragen, konzipieren Lösungswege und argumentieren Für und Wider, um letzthin zu einem tragfähigen, praktisch handhabbaren Ergebnis zu gelangen.
Nach Muster eines „Law Lab“ finden reale Fallgestaltungen in das Seminar Eingang, die Studierenden sind mit konkreten Anfragen zu bestimmten Themenfeldern des Informationsfreiheitsrechts konfrontiert und entwickeln eigenständige Lösungsansätze. Zusätzlich bringen Vertreter*innen aus der Praxis aus ihren konkreten Perspektiven vertiefte Erfahrungen ein und agieren als Coaches für die Fallbearbeitung.
Die Themen-/Fallvergabe erfolgt im Rahmen der Vorbesprechung.
Teilnehmende des Fachseminars erwerben ein umfassendes Verständnis des neuen Informationsfreiheitsrechts in seinen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen wie auch verfahrensrechtlichen Bezügen.
Sie erwerben vertiefte Kenntnisse im Umgang mit den maßgeblichen Rechtsgrundlagen und festigen ihre Fähigkeit, Argumente gezielt ableiten, präsentieren und den entwickelten Standpunkt auch entsprechend verteidigen zu können.
Es besteht Anwesenheitspflicht sowohl während der Vorbesprechung als auch während der Vorträge und Diskussion.
• Schriftliche Seminararbeit (Fallausarbeitung) (60%),
• mündlicher Vortrag (30%) und
• Mitarbeit, Diskussionsbeiträge (10%)
Die Lehrveranstaltung wird auf Deutsch abgehalten.
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