Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 10/09/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.3.11 |
Thursday | 10/16/25 | 01:00 PM - 03:00 PM | D4.0.133 |
Thursday | 10/23/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.4.13 |
Thursday | 11/06/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.4.13 |
Thursday | 11/20/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.3.06 |
Thursday | 11/27/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.3.06 |
Thursday | 12/11/25 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.0.04 |
Aufbauend auf dem Grundlagenwissen der Fachprüfung Öffentliches Recht im Bachelorstudium fokussiert die Lehrveranstaltung auf neue Entwicklungen in der aktuellen Rechtsprechung des VfGH zu verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien, Staatsorganisation, politischer Kontrolle, Grundrechte sowie Rechtsschutz und bietet so vertiefende Kenntnisse in diesen Bereichen.
Im Fokus steht die jüngere Rechtsprechung des VfGH zu
- Medien
- Versammlungsfreiheit
- Informationsfreiheit, Auskunftspflicht
- Familiengründung, Partnerschaft, Privatleben
- Kinderrechten
- Namensrecht
- Staatsbürgerschaft
Die Vermittlung, Analyse und kritische Reflexion aktueller verfassungsgerichtlicher Entscheidungen von grundlegender Bedeutung steht im Mittelpunkt. Diese weichenstellenden Judikaturentwicklungen werden in Beziehung gesetzt zu bisherigen Judikaturlinien, kontextiert (auch rechtsvergleichend sowie auf ihre politischen/gesellschaftlichen Hintergründe hin) und in größere systematische Zusammenhänge eingebettet. Die Diskussion aktueller verfassungsgerichtlicher Judikaturentwicklungen soll auch (die Bedeutung des VfGH für) eine Flexibilisierung der Staatsorganisation und die Rolle des VfGH gegenüber Politik, (Verfassungs-)Gesetzgeber sowie Gesellschaft und damit die Grenze zwischen Verfassungsinterpretation und -änderung näher beleuchten.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben Studierende die Fähigkeit:
• Entscheidungen des VfGH zu analysieren, zu kontextieren und (auch in ihrer politischen und gesellschaftlichen Dimension) zu verstehen
• neue Entwicklungen grundlegender Bedeutung in der Judikatur des VfGH zu überblicken
• das Zusammenspiel von verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien, Staatsorganisation und Grundrechten zu verstehen
• verfassungsrechtliche Fragestellungen mit vertieften Kenntnissen selbstständig zu lösen
Die LV ist prüfungsimmanent. Ihr liegt ein diskursives Lehrkonzept zu Grunde: Zu den eingesetzten Methoden zur Erreichung der Learning Outcomes zählen neben Vortrag und Referat insbesondere Diskussionen.
Von den Studierenden wird die Vorbereitung der zu diskutierenden gerichtlichen Entscheidungen und eines Referats sowie die Teilnahme an Diskussionen erwartet.
Die Benotung erfolgt auf Basis der Mitarbeit im Sinne einer Diskussionsteilnahme (20 %), einer mündlichen Präsentation zu einer der zu besprechenden verfassungsgerichtlichen Entscheidungen (20 %) und einer Endklausur (60 %).
Für eine positive Absolvierung der Lehrveranstaltung sind insgesamt mehr als 50 % zu erreichen.
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Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts, insbesondere:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Allgemeines Verwaltungsrecht
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