Syllabus

Title
1493 Grundzüge des Sozialrechts
Instructors
Dr. Peter Schöffmann
Type
LVP
Weekly hours
1
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/17/25 to 09/18/25
Registration via LPIS
Notes to the course
Dates
Day Date Time Room
Monday 01/12/26 02:15 PM - 03:45 PM TC.2.02
Monday 01/12/26 04:00 PM - 05:30 PM TC.2.02
Tuesday 01/13/26 02:15 PM - 03:45 PM TC.1.02
Tuesday 01/13/26 04:00 PM - 05:30 PM TC.1.02
Wednesday 01/14/26 02:15 PM - 03:45 PM TC.2.01
Wednesday 01/14/26 04:00 PM - 05:30 PM TC.2.01
Thursday 01/15/26 02:15 PM - 03:45 PM TC.1.01 OeNB
Thursday 01/15/26 04:00 PM - 05:30 PM TC.1.01 OeNB
Contents

Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich. Der Schwerpunkt liegt auf dem Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz).

Behandelt werden die theoretischen und historischen Grundlagen des Sozialrechts, die Grundzüge des Sozialversicherungsrechts (versicherter Personenkreis, Beitragsrecht, Leistungsrecht sowie das Verfahrens- und Organisationsrecht) sowie ausgewählte weitere Bereiche (etwa Familienleistungen, Pflegevorsorge und Sozialhilfe).

Learning outcomes

Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:

1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).

2. Umgang mit den einschlägigen Rechtsquellen.

3. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.

4. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie

5. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP Grundzüge des Sozialrechts).

Attendance requirements

Bei dieser Lehrveranstaltung besteht keine Anwesenheitspflicht.

Die Lernunterlagen, insbesondere die im Unterricht herangezogenen Präsentationsfolien, werden zeitgerecht unter dem Menüpunkt "Module" zu dieser Lehrveranstaltung hochgeladen. 

Sie müssen sich nicht für diese Lehrveranstaltung anmelden, um bei der LVP Grundzüge des Sozialrechts (Prüfung) antreten zu können.

Jedenfalls bedarf es für den Antritt zur LVP Grundzüge des Sozialrechts (Prüfung) einer gesonderten Anmeldung und zwar auch dann, wenn Sie Sie zu dieser Lehrveranstaltung angemeldet sind.

Teaching/learning method(s)

Systematische Vermittlung des Lehrstoffes anhand einer Powerpointpräsentation. Auf die Präsentationsfolien können Sie im Menüpunkt "Dateien" zu dieser LV zeitgerecht vor der ersten Unterrichtseinheit zugreifen. Unter "Dateien" werden auch weitere Begleitunterlagen der Lehrveranstaltungsleiterin verfügbar sein. Ergänzend gibt es in den einzelnen Unterrichtseinheiten praktische Hinweise zum Auffinden weiterführender sozialrechtlicher Fachliteratur, höchstgerichtlicher Judikatur und einschlägiger Internetquellen (zB der Sozialversicherungsträger).

Außerdem Tipps für die erfolgreiche Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP Grundzüge des Sozialrechts, die als MC-Test in den Großprüfungswochen abgehalten wird.

Assessment

Im Rahmen der Lehrveranstaltung selbst findet keine Prüfung oder sonstige Leistungsbeurteilung statt. Die Lehrveranstaltung dient ausschließlich der Vermittlung der Grundzüge des Sozialrechts und damit (auch) der Prüfungsvorbereitung.

Die Prüfung "LVP Grundzüge des Sozialrechts" findet dreimal im Semester während der Großprüfungswochen statt. Für die Teilnahme ist eine fristgerechte Prüfungsanmeldung über LPIS unbedingt erforderlich; auch wenn Sie schon der Lehrveranstaltung angemeldet sind.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung dauert insgesamt 90 Minuten und besteht aus zwei Teilen. Für die Zeiteinteilung gibt es keine Vorgaben. Beide Teile sind nach Prüfungsende abzugeben.

Teil I – Multiple-Choice-Teil

Teil I besteht aus 10 Aufgaben (kleine Fälle und Theoriefragen) mit jeweils zumindest vier Antwortalternativen, von denen mindestens eine korrekt ist, aber auch mehrere oder alle korrekt sein können. Die Punkte werden nach dem Teilpunktesystem berechnet (siehe unten).

Teil II ­– Offener Teil

Teil II besteht aus zwei kleineren Fall, die in ganzen Sätzen zu lösen sind, wobei die Lösung zu begründen ist und auf die relevanten Rechtsgrundlagen hinzuweisen hat. Die Bewertung der Arbeit richtet sich hier nicht nur nach der Richtigkeit im Ergebnis, sondern vor allem nach der Qualität der Begründung. 

Bewertung

Der Offene Teil wird nur korrigiert, wenn beim Multiple-Choice-Teil zumindest 50 % der Höchstpunkteanzahl erreicht wurden. Die erreichten Punkte im Multiple-Choice-Teil werden nicht gerundet.

Im Teil I - Multiple-Choice-Teil können ein Drittel der Gesamtpunkte erreicht werden, im Teil II - Offener Teil zwei Drittel der Gesamtpunkte. Die Gesambeurteilung ergibt sich aus Addition der in beiden Teilen erreichten Punkte.

Für eine positive Gesamtbeurteilung müssen insgesamt (Multiple-Choice-Teil und Offener Teil) zumindest 50 % der Höchstpunkteanzahl erreicht werden.

 

Notenschlüssel

Sehr Gut: ab 90 %

Gut: ab 80 %

Befriedigend: ab 65 %

Genügend: ab 50 %

 

Teilpunktesystem (sog "Standard mit Teilpunkten")

Jeder Multiple-Choice-Frage ist eine maximale Punkteanzahl(max) zugewiesen. Weiters gibt es eine Anzahl von richtigen (r) und falschen(f) Antwortalternativen. Für jede richtig angekreuzte Alternative werden max/r Punkte vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden max/f Punkte abgezogen. Es werden keine negativen Punkte vergeben. Wenn eine Frage nur eine falsche Alternative besitzt (und diese angekreuzt war), wird nur die Hälfte der Punkte, also max/2 und nicht max/f, abgezogen. Beispiel: Bei einer Frage sind maximal 3 Punkte zu vergeben. Die Alternativen a, d und e sind richtig (und daher b und c falsch). Für jede richtig angekreuzte Alternative ist deshalb 3/3(=1) Punkt zu vergeben und für jede falsch angekreuzte Alternative werden 3/2(=1,5) Punkte abgezogen.

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung ist freiwillig und erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.

Für die Prüfungsanmeldung gelten die Regeln für die Anmeldung zu den Großprüfungen im Rahmen der Prüfungswochen. Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Fristen für die Prüfungsanmeldung. Eine nachträgliche Anmeldung zur Prüfung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Readings

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Recommended previous knowledge and skills

Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (etwa Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).

Availability of lecturer(s)

Per E-Mail unter arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at

Last edited: 2025-07-04



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