- Vertiefte Kenntnis ausgewählter Bereiche des Arbeitsrechts
- Befähigung zur selbständigen Lösung konkreter Problemstellungen
- Kenntnis moderner Präsentationstechniken und kompetente Argumentation in Fachdiskussionen
- Fähigkeit zur Erfassung der aktuellen Rechtslage
- sinnerfassendes Lesen von Gesetzestexten
- Nutzung von Gesetzeskommentaren, Zeitschriften und Entscheidungssammlungen
- Nutzung der Rechtsdatenbanken und Bibliotheken
- Verständnis und richtige Verwendung von Entscheidungen und Stellungnahmen der Literatur
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/14/25 | 10:30 AM - 12:00 PM | D2.0.038 |
Monday | 12/15/25 | 10:00 AM - 12:30 PM | EA.5.030 |
Monday | 12/15/25 | 01:30 PM - 04:15 PM | TC.5.18 |
Tuesday | 12/16/25 | 10:00 AM - 12:30 PM | EA.5.034 |
Tuesday | 12/16/25 | 01:30 PM - 04:15 PM | EA.5.030 |
Thursday | 12/18/25 | 10:00 AM - 12:30 PM | TC.3.06 |
Thursday | 12/18/25 | 01:30 PM - 04:15 PM | TC.5.12 |
Friday | 12/19/25 | 10:00 AM - 12:30 PM | D2.0.382 |
Friday | 12/19/25 | 01:30 PM - 04:15 PM | D2.0.382 |
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Lehrveranstaltung liegen auf der vertiefenden Darstellung einzelner Aspekte des Arbeitsrechts und in diesem Semester speziell zu den Fragen des Arbeitszeitrechts.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffes erfolgt primär anhand von Referaten, unter Berücksichtigung von neuen Rechtsgrundlagen, Judikatur und Fachliteratur. Dazu werden von den TeilnehmerInnen spezielle Teilgebiete des Arbeitsrechts erarbeitet und präsentiert. Wichtig sind die Wege, auf denen es den TeilnehmerInnen gelingt, die Lösungen zu erarbeiten. Welche Erkenntnisquellen wurden aufgespürt und angewendet? Welche Zugänge waren nützlich, welche verwirrend?
Die Ergebnisse der TeilnehmerInnen und deren Erfahrungen werden nach den Referaten diskutiert. Die ReferentInnen stellen den übrigen TeilnehmerInnen ihre Folien (Handout) zur Verfügung, wo die wichtigsten Ergebnisse des Referats zusammengefasst sind.
Im Vordergrund steht daher:
• Theoretische Vertiefung ausgewählter Themenbereiche
• Erarbeitung ausgewählter aktueller Rechtsgebiete
• Selbständige Aufarbeitung von Entscheidungen der Gerichte
• Präsentationen mit Fragemöglichkeit
• Kurz-Zusammenfassung wichtiger Ergebnisse
• Diskussion, wo es Aufgabe der ReferentInnen ist, die übrigen TeilnehmerInnen zur Diskussionsteilnahme zu motivieren
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nichterscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung) aber nicht zur automatischen Abmeldung. Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht; Fehlen im Ausmaß von maximal vier Stunden (1 Einheit) ist möglich .
Der Stoff soll von den Studierenden entweder allein oder in Kleingruppen bearbeitet und in Form von Referaten präsentiert werden. Schwerpunkt des Referates bildet die Darstellung der relevanten Rechtsgrundlagen und die Analyse ausgewählter Judikatur und Literatur. Darüber hinaus hat jede/r Referent/in bzw die Referatsgruppe eine schriftliche Ausarbeitung über ihr Referatsthema zu erstellen. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe, die der genaueren Problemanalyse und Beantwortung von allfälligen Fragen dient.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Schriftliche Ausarbeitung Ihres Referatsthemas (rund 10 Seiten, inkl. Fußnoten); diese ist 2 Wochen vor dem Referat abzugeben, damit die ReferentInnen Zeit haben, die Anmerkungen noch einzuarbeiten (25%)
2. Referat (50%)
3. aktive mündliche Mitarbeit (25 %)
Die Lehrveranstaltung setzt fundiertes Wissen des österreichischen und europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts voraus.
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Nach der Lehrveranstaltung und per E-Mail: Drs Monika: monika.drs@wu.ac.at
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